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Cannabis in Kleingärten?

Der Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands verweist darauf, dass nach Inkrafttreten des Cannabisgesetzes am 1. April. 2024   der Anbau von Cannabis im Bereich von Kleingartenanlagen grundsätzlich nicht erlaubt ist. Der Anbau der 3 Pflanzen ist nur im Bereich der Wohnung bzw. des gewöhnlichen Aufenthaltes erlaubt. Der vom Gesetzgeber geforderte Schutz vor dem Zugriff Dritter, insbesondere von Kindern und Jugendlichen ist auf der Parzelle einer typischen Kleingartenanlage im Regelfall nicht zu gewährleisten.


Liebe Vereinsmitglieder,

der Verein ist ab sofort unter Folgender Rufnummer erreichbar: 0341 90231577.

Bitte beachten Sie die neuen Sprechzeiten des Vorstandsbüros.


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